Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Andersland humor&more GbR
Stand: Dezember 2023

  1. Allgemeines
    Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und Andersland humor&more GbR (kurz Andersland genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
  2. Vertragsabschluss
    Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
  3. Event-Leistungsumfang
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder des unterschriebenen Vertrages. Nebenabreden oder
    Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Angebotes/ Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Andersland dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Andersland ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu ändern. Soweit Andersland Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dritten.
  4. Event-Leistungen und Honorar
    Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von Andersland für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Andersland ist berechtigt,
    zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70% des
    Entgeltanspruchs vorab zu fordern. Kostenvoranschläge von Andersland sind unverbindlich.
  5. Präsentation/ Konzeptvorstellung
    Erhält Andersland nach der Teilnahme an einer Präsentation/ Konzept-Vorstellung
    keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen Anderslands, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Andersland. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
  6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    Alle Leistungen von Andersland (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile davon bleiben im Eigentum von Andersland. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Andersland darf der Kunde die Leistungen von Andersland nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen Anderslands durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Andersland und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Andersland, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Andersland erforderlich. Dafür steht Andersland und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  7. Kündigung
    Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit Andersland jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den
    Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
    bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
    bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 80 % des vereinbarten Honorars
    ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars
    Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Künstler, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei Andersland unter Vertrag stehen. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Andersland insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
  8. Haftung
    Andersland verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von Andersland richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch
    Andersland, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus
    vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Andersland der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
  9. Zahlung
    Rechnungen von Andersland sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung (30 Tagen) gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  10. Gewährleistung und Schadenersatz
    Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Andersland) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen Andersland der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar
    beschränkt. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
    mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Andersland beruhen.
  11. Anzuwendendes Recht
    Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Andersland und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
  12. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Andersland und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz von Andersland humor&more GbR
    (Amtsgericht Büdingen) vereinbart.
  13. Nebenabreden / Schriftform
    Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des
    Vertragsverhältnisses. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von Andersland abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
  14. Fotos / Videos
    Es gilt als vereinbart, dass sämtliche durch Andersland produzierten Foto- oder
    Videodokumentationen zur Eigenwerbung von Andersland verwendet werden dürfen. Sollte der Kunde nicht genannt werden wollen, wird von einer Namhaftmachung
    abgesehen. Gerne werden wir dem Kunden unverbindlich diese zur weiteren uneingeschränkten und freien Verwendung zur Verfügung stellen.
  15. Besondere Vereinbarung für die Vermietung
    1. Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution vollständig zurückerstattet.
      Bei Rückgabe im schmutzigen und/oder nassen Zustand werden jeweils 50,00 € für den Mehraufwand berechnet.
    2. Die mit dem Mietobjekt ausgelieferte Aufbauanleitung ist Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle eines nicht nach Anleitung zurückgebrachten Objekt werden 50,00 € für den Mehraufwand berechnet.
    3. Das Mietobjekt ist jeweils zum vereinbarten Termin abzuholen und in trockenem, sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzubringen. Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich die Gebühr um einen weiteren Tagessatz. Die Agentur kann einen Ersatz für den daraus entstandenen Schaden verlangen.
    4. Am Rückgabetag erfolgt durch die Erstellung eines Übergabeprotokolls eine Bestandaufnahme auf Vollständigkeit der einzelnen Teile des Mietobjektes. Bei Unvollständigkeit bzw. Beschädigung macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.
    5. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung des Mietobjektes entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, die beim Transport oder der Benutzung des Mietobjektes, sowie am vermieteten Kfz-Anhänger entstehen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Dritte während der Mietdauer verursacht werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden gegenüber Dritten.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Während des Betriebes, bzw. der Nutzung des Mietobjektes muss mindestens eine eingewiesene Betreuungsperson aktiv anwesend sein. Während eventueller Pausen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt ausreichend gesichert ist.
    7. Kann die Mietsache vom Vermieter zum bestätigten Termin infolge „Höherer Gewalt“ nicht zur Verfügung gestellt werden, so sind über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehende Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.
    8. Die entliehenen Geräte sind nicht versichert. Dem Mieter wird empfohlen, für den Tag der Veranstaltung eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.